✆ 0 5121 / 16 77 0  |  ✉ zentrale@caritas-hildesheim.de

Ambulante Hilfen zur Erziehung

In Problemsituationen können Familien verschiedene Hilfen zur Erziehung in Anspruch nehmen. Diese Hilfen müssen beim Jugendamt des Landkreises Hildesheim beantragt werden.    

Mögliche Hilfen sind:

Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)

Die intensive Beratung und Begleitung der Familie durch die SPFH macht es möglich, Lösungen von Alltagsproblemen zu erproben und neue Verhaltensmöglichkeiten in Konfliktsituationen zu üben. Unter praktischer Anleitung werden Familien in ihrer Erziehungskompetenz, in der Versorgung des Haushaltes und im Umgang mit ihren finanziellen Belangen unterstützt.

Erziehungsbeistandschaft

Die Erziehungsbeistandschaft unterstützt Kinder und Jugendliche darin, ihren Alltag zu bewältigen sowie Konflikte zu lösen und gegebenenfalls deren Ursache aufzuarbeiten. Dabei sollen die emotionalen und sozialen Fähigkeiten der jungen Menschen sowie ihre Selbstständigkeit gefördert werden.

Aufsuchende Familientherapie

Die Aufsuchende Familientherapie ist ein therapeutisches Angebot an Familien im privaten häuslichen Umfeld. In der Familientherapie sollen problemerhaltende Handlungsmuster verändert werden, erfolgreichere Lösungsstrategien angeregt sowie vorhandene Ressourcen aktiviert werden.

Clearing

Das Clearing dient in erster Linie einer umfangreichen Systemdiagnostik. Darunter verstehen wir eine Bestandsaufnahme der aktuellen Familiendynamik sowie der damit verbundenen Ressourcen und Hemmnisse. Das Angebot richtet sich an Familien in akuten psychosozialen Krisen, in denen der Verbleib der Kinder in der Familie in Frage steht.

Das Video-Home-Training

Mit dem Video-Home-Training sollen die Kommunikations- und Handlungsmuster innerhalb des Familiensystems positiv beeinflusst werden. 

 

Vorgehensweise bei der Beantragung

Voraussetzung für die Gewährung (Finanzierung) von Hilfen zur Erziehung ist ein Antrag der Betroffenen. Der Antrag wird beim zuständigen Jugendamt des Landkreises gestellt.

Das Jugendamt entscheidet im Rahmen eines Hilfeplangespräches, welche Form der Hilfe gewährt wird. Außerdem wird über Ziele und Inhalte der Maßnahme und über den Stundenumfang, in dem die Fachkräfte in der Familie sind, entschieden.

Bei der Auswahl des Trägers kann die Familie von ihrem Wunsch- und Wahlrecht (§5 SGB VIII) Gebrauch machen.

 

Ansprechpartner

László-Loránd Mittay
Dipl. Sozialarbeiter/Sozialpädagoge
Teamleiter Ambulante Hilfen

 

Unter dem folgenden Link stellt sich das Team der ambulanten Hilfen vor:

Das Team der ambulanten Hilfen

 

Kontakt

Ambulante Hilfen zur Erziehung
Telefon: 0 51 21 / 16 77 226
amberzh@caritas-hildesheim.de

 

Informationen