Warum Suchtprävention im Betrieb?
In allen Betrieben und Institutionen, auf allen Hierarchieebenen treten Suchtprobleme auf. Alkohol ist dabei das Top-Thema. Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) schätzt, dass in der Bevölkerung zwischen 18 und 59 Jahren allein 3% alkoholabhängig sind, 5% schädlichen und 16% riskanten Alkoholkonsum betreiben. Hinzu kommen Suchtprobleme im Zusammenhang mit psychotropen Medikamenten, illegalen Drogen, Nikotinabhängigkeit und Verhaltenssüchte wie Glücksspielsucht oder Ess-Störungen.
Knapp 10% der Beschäftigten in den Betrieben haben Probleme mit Suchtmitteln. Dies führt zu Störungen im Arbeitsablauf, zu wirtschaftlichen Einbußen der Betriebe sowie zu persönlichem Leid der Betroffenen und ihrer Angehörige. Die Fürsorgepflicht des Betriebes und der Vorgesetzten, aber auch das berechtigte Interesse an möglichst optimaler Arbeit der Beschäftigten begründen die Auseinandersetzung mit dem oftmals schwierig empfundenen Thema Sucht.
Suchtprobleme haben erhebliche Auswirkungen auf die betroffenen Mitarbeiter, Kollegen, Vorgesetzten und den Betrieb. Neben seiner Fürsorgepflicht hat der Betrieb auch ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse an voll leistungsfähigen Mitarbeitern. Zudem ist er infolge von Regelungen der Unfallversicherung sowie des Betrieblichen Eingliederungsmanagements zu einer eindeutigen und angemessenen Reaktion verpflichtet. Transparente Regelungen zu diesem wichtigen Bereich zu haben ist ein Qualitätsmerkmal mitarbeiterorientierter Unternehmensführung.
Wichtig ist ein Zusammenwirken von Arbeitgeber und Betriebsrat, um einen fairen Ausgleich der Interessen zu erreichen. Dann erleichtern Maßnahmen betrieblicher Suchtprävention und Suchthilfe allen Seiten den Umgang mit diesem schwierigen Thema.
Standards suchtpräventiver Programme in Betrieben:
- Einsatz von betriebsinternen „Beraterinnen und Berater" (Suchtbeauftragte, Mitarbeiter/innen der Sozialberatung), welche den Personalverantwortlichen zur Seite stehen, um lösungsorientierte Gespräche mit Betroffenen zu führen.
- Schulung und Vorhalten ehrenamtlicher Suchtkrankenhelfer, welche Betroffenen im Betrieb für Gespräche, Vermittlungsleistungen etc. zur Verfügung stehen.
- Abschluss einer Betriebsvereinbarung zum Umgang mit substanzbezogenen Störungen am Arbeitplatz, welche eine Leitlinie für den Umgang mit substanzbezogenen Auffälligkeiten darstellt und die Handlungsabfolgen beschreibt.
- Einrichtung eines Arbeitskreises „Suchtprävention im Betrieb", an dem die Betriebsleitung/Personalstelle, der Betriebsrat, der Betriebs- und Werksarzt sowie der Sozialberater teilnehmen und welcher die betriebliche Konzeption zum Umgang mit Abhängigkeitserkrankungen im Betrieb entwickelt, deren Umsetzung begleitet und Öffentlichkeitsarbeit betreibt.
- Schulung von Führungskräften mit Personalverantwortung, welche mit den Auffälligkeiten im Arbeits-, Sozialverhalten und äußerem Erscheinungsbild konfrontiert sind und entsprechende Gespräche mit den Mitarbeiter/innen führen.
- Interne Öffentlichkeitsarbeit, um die Betriebsvereinbarung und den Umgang mit abhängigkeitskranken Mitarbeitern/innen bekannt zu machen und Akzeptanz und Mitwirkung zu verbessern.
Suchtprävention und Gesundheitsförderung erfordert ein auf den jeweiligen Betrieb, bzw. auf die jeweilige Verwaltung zugeschnittenes Konzept.
Folgende Bereiche suchtpräventiver Arbeit sollten Beachtung finden:
Suchtbezogene Prävention
verhältnisorientiert
- Abbau suchtfördernder Arbeitsbedingungen
- Einschränkung der Verfügbarkeit von Suchtmitteln
- Unterstützung bei der Erstellung einer Dienst-/Betriebsvereinbarung
verhaltensorientiert
- Information und Aufklärung über die Wirkung von Suchtmitteln, riskantem Konsum, Abhängigkeit
- Information über die Ziele und Möglichkeiten der Suchtprävention und Suchthilfe
- Angebote zur individuellenKonsumreduzierung (Nichtraucherkurse, Drink-Less-Programme)
- Regelungen zum Suchtmittelkonsum (Drogen-, Alkohol-, Rauchverbote,Punktnüchternheit)
- Qualifizierung und Sensibilisierung der Vorgesetzten
- Intervention bei Auffälligkeiten
Übergreifende Prävention
verhältnisorientiert
- Schaffung gesundheitsfördernder Arbeitsbedingungen
- Verbesserung des Betriebsklimas
- Beteiligungsorientierte Arbeitsgestaltung
- Gesundheitszirkel
- Work-Life-Balance-Konzepte
verhaltensorientiert
- Erweiterung der Gesundheitskompetenz
- Stressbewältigung und Selbstmanagement
- Konfliktmanagement
- gesundheitsorientierte Führung
- Intervention bei Auffälligkeiten
Leistungen der Suchthilfe
Die Suchthilfe Hildesheim - Sarstedt bietet Ihnen unterschiedliche Module betrieblicher Suchtprävention und Gesundheitsförderung. Bitte sprechen Sie uns für ein passendes Angebot an.
Die professionelle Zusammenarbeit mit Institutionen und Betrieben in und um Hildesheim ist ein fester Bestandteil unserer Arbeit. Im April 2007 haben wir zusammen mit dem Arbeitgeberverband den „Hildesheimer Arbeitskreis betriebliche Suchtprävention“ gegründet, in dem sich über 30 Betriebe und Institutionen regelmäßig beteiligen. Durch die gute Inanspruchnahme gelingt eine noch bessere Vernetzung von Betrieben und Fachleuten.
Das Team der betrieblichen Suchtprävention der Suchthilfe Hildesheim besteht aus kompetenten und erfahrenen Mitarbeitern, die sowohl in der Suchtrehabilitation als auch in der betrieblichen Suchtprävention aus- und fortgebildet sind.
Ansprechpartner
Andreas Iloff
Dipl.-Pädagoge/-Sozialpädagoge, Sozialtherapeut/Sucht, Psychotherapeut (HPG), Geschäftsbereichsleiter Sucht- und Eingliederungshilfe, Sozial- und Schuldnerberatung
Christine Kadivar
Dipl.-Sozialarbeiterin/-Sozialpädagogin, Suchttherapeutin, Psychotherapeutin (HPG)
Christiane Aßmann
Pfaffenstieg 12
31134 Hildesheim
Telefon: 0 51 21 / 16 77 230
Fax: 0 51 21 / 16 77 247
E-Mail: suchthilfe@caritas-hildesheim.de