Als Beitrag zur politischen Diskussion im Wahljahr 2021, möchte die Kreisarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Hildesheim auf Handlungsnotwendigkeiten in einigen Problemfeldern hinweisen. Wir möchten dabei Impulse für die politische Diskussion zu den Themen
- Kinderarmut
- Altersarmut
- Pflegenotstand
- Wohnungsnot
- Flüchtlingselend sowie
- Sozialökologischen Wiederaufbau in Folge der Pandemie
geben.
Kinderarmut
Kinderarmut ist ein Dauerproblem der Deutschen Gesellschaft. Unabhängig von der jeweiligen Konjunkturlage und Arbeitsmarktsituation wachsen Jahr für Jahr und Jahrzehnt für Jahrzehnt gut 20 % aller Kinder in Deutschland in Armut auf. Im Europäischen Vergleich nimmt Deutschland eine beschämende Stelle ein. Kinder, die in Armut aufwachsen, sind in Bezug auf Bildung, Gesundheit und soziale Teilhabe dauerhaft benachteiligt. Infolge der Corona-Pandemie verschlechtert sich die Situation armer Familien weiter.
Die Bundesebene
Zur Bekämpfung der Kinderarmut soll eine neue Kindergrundsicherung eingeführt werden. Dies soll bisherige Leistungen wie Kindergeld, Bildungs- und Teilhabepaket, Kinderzuschlag und Regelbedarfe für Kinder bündeln und allen Kindern zu Gute kommen. Bisher profitieren Kinder, die auf SGB II-Leistungen angewiesen sind, vom Kindergeld überhaupt nicht. Die Kinder von gut und sehr gut Verdienenden dagegen sehr wohl. Bei Alleinerziehenden, die einen Unterhaltsvorschuss erhalten, wird das Kindergeld ebenfalls angerechnet. Kindergeld hat sich als Instrument zur Verstärkung sozialen Ungleichheiten entwickelt. Das vor einer Dekade eingeführte Bildungs- und Teilhabepaket ist ein bürokratisches Monstrum, das die gewollte Wirkung für den überwiegenden Anteil der armen Kinder nicht mal ansatzweise erreicht.
Die Grundsicherung für Kinder wäre eine geeignete Lösung, um die genannte Problematik in den Griff zu bekommen.
Die kommunale Ebene
Zur Begegnung der Kinderarmut auf der kommunalen Ebene ist im Landkreis Hildesheim der Runde Tisch Kinderarmut im Jahr 2019 eingerichtet und mit einem eigenen Etat ausgestattet worden. Wir begrüßen ausdrücklich diese Initiative des Kreistages vom Landkreis Hildesheim und plädieren für eine Weiterentwicklung dieses politischen Instruments. Wir sehen die Notwendigkeit, dass rechtskreisübergreifend Hilfssysteme neu ausgerichtet werden, um die Folgen der Kinderarmut vor Ort zu lindern. Die Koordination dieser Neuausrichtung muss als Aufgabe der öffentlichen Träger der Jugendhilfe wahrgenommen werden.
Der Bereich Hilfen zur Erziehung (HzE) gehört zu den kostenaufwendigsten Aufgabengebiete auf kommunaler Ebene. Arme Familien sind dabei stark überrepräsentiert. Dennoch fehlen Ansätze, die Armut als Ursache von Hilfebedarfen berücksichtigen. Wir brauchen einen ergänzenden Ansatz in der fachlichen Arbeit, um armen Kindern gerecht zu werden. Die Jugendhilfeplanung muss Kapazitäten bekommen, um Angebote auf die betroffene Personengruppe neu auszurichten.
Kinderarmut ist auch ein Problem von bestimmten Wohnquartieren. Der sozialräumliche Ansatz im Landkreis Hildesheim muss neu justiert werden, um den besonders betroffenen Bereich auch besonders zu berücksichtigen.
Die vom Gesetzgeber gewollte Einheit der Jugendhilfe kann aufgrund der Strukturen der Jugendhilfeverwaltung im Landkreis Hildesheim nicht voll zur Geltung kommen. Die Kinder, die HzE erhalten, werden häufig lange vorher in Kindertagesstätten-Einrichtungen betreut. Frühkindliche Bildung und HzE existieren aber faktisch als getrennte Universen. Dies raubt der Jugendhilfe die Möglichkeit, richtig effektiv Präventionsarbeit zu leisten. Leuchtturmprojekte wie Prävention in aller Frühe (PiaF) bilden hierzu eine erfreuliche Ausnahme, können aber eine echte strukturelle Zusammenarbeit der verschiedenen Leistungsbereiche der Jugendhilfe nicht ersetzen. Dies kann am besten durch einen SGB VIII-konformen Verwaltungsaufbau ermöglicht werden.
Bildung muss zu einem Schwerpunkt der kommunalen Armutsbekämpfung werden. Natürlich ist Bildung Ländersache, aber die betroffenen Kinder leben hier und es gibt gute Ansätze, um vor Ort effektive Hilfe zu leisten. Dazu gehören niederschwellige Elternbildungsangebote, fokussiert auf Familien mit Kinder in Kita-Einrichtungen sowie außerschulische, familienentlastende Hausaufgabenbetreuung für Kinder aus armen und bildungsfernen Familien.
Altersarmut
Armut trifft Menschen in den letzten Jahrzehnten ihres Lebens ähnlich wie die in den ersten Jahrzehnten.
Die Bundesebene
Reformen in der sozialen Gesetzgebung zu Beginn des Jahrtausends haben dafür gesorgt, dass mehr erwerbsfähige Menschen tatsächlich eine Arbeit finden könnten und deswegen nicht mehr oder nicht mehr im gleichen Ausmaß auf Transferleistungen angewiesen sind. Die infolge dieser Reform gewollte Ausweitung eines Niedriglohnsektors gekoppelt mit dem demografischen Wandel führte aber zu einem sinkenden Rentenniveau und zu zunehmender Altersarmut besonders bei Frauen. Die Rentenreform 2020 ist diesbezüglich ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung gewesen. Weitere und tiefergreifende Schritte sind bereits in der kommenden Legislaturperiode unbedingt notwendig. Dazu zählen die weiter unten beschriebene Reform bei der Pflege und beim Wohnungsmarkt. In diesem Bereich sind alte Menschen besonders vulnerabel.
Kommunale Ebene
Auf der kommunalen Ebene fehlen Ansätze zur Begegnung der Altersarmut. Auch dieser Bereich muss in dem Fokus der Sozialplanung gerückt werden. Dabei spielt altersgerechtes Wohnen eine wichtige Rolle. Bisher wird dieser Bereich hauptsächlich als Frage der Barrierefreiheit und der Alltagsorganisation betrachtet. Es ist aber auch eine Frage der Bezahlbarkeit altersgerechte Wohnungen. Der Markt ist zurzeit auf materiell auskömmlich ausgestattete Senioren ausgerichtet. Die Kommunen hier können durch die kommunalen Baugesellschaften notwendige Akzentverschiebungen einleiten. Ähnlich wäre für ÖPNV Betriebe Konzepte zur kostenlosen Beförderung von Senioren mit niedrigen Einkommen zu entwickeln.
Die Einrichtung eines Gremiums, um den kommunalen Kampf gegen Altersarmut zu koordinieren, analog zum Runden Tisch Kinderarmut unter Federführung des Landkreises Hildesheim, soll geprüft werden.
Pflegenotstand
Die Bundesebene
Bereits im Bundeswahlkampf 2017 ist das Thema Pflegenotstand heiß diskutiert und viele Versprechungen gemacht worden. Geändert hat sich bisher allerdings nur wenig. Dabei ist der Reformbedarf enorm, wie wir bei der bisherigen Bewältigung der Corona-Pandemie erneut vor Augen geführt bekommen haben. Das eklatante Versagen der Pflegekassen bei der Steuerung des Angebotes unterstreicht die Reformnotwendigkeit.
Pflegeeinrichtungen agieren im Dauerprekariat und infolge dessen beobachten wir Angebotseinschränkungen aufgrund von Personalnot, Insolvenzen, Überversorgung in Ballungsräumen und Unterversorgung auf dem Lande, wirtschaftliche Überforderung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen und eine fortgesetzte alarmierende Abwanderung qualifizierter Kräfte aus dem Pflegeberuf.
Die Probleme sind bekanntermaßen groß, aber dennoch lösbar. Dazu bedarf es einer Verlagerung der Angebotssteuerung von den Pflegekassen weg und hin zu der Kommune. Eine gewisse Rekommunalisierung ist nötig, um die Ansiedelung der Pflegeanbieter so zu steuern, dass der tatsächliche Bedarf vor Ort gedeckt ist, ohne eine Über- oder Unterversorgung zu haben. Pflegekassen sind nachweislich nicht in der Lage, diese Aufgabe zu erfüllen. Die planerische Zuständigkeit der Kommunen muss durch die Übertragung der Kompetenz Leistungsvereinbarungen zu verhandeln und mit Anbietern zu schließen, sinnvoll ausgestaltet werden. Im Bereich der Jugendhilfe hat sich dieses Modell bewährt.
Um die Aufgaben zu stemmen brauchen wir mehr Geld im System. Dies muss auch eine Mitfinanzierung aus Steuermitteln beinhalten.
Für Pflegebedürftige müssen die Kosten für Pflege berechenbar und begrenzt sein. Die sogenannte Sockel-Spitze-Umkehr wäre hier eine gute Möglichkeit, die notwendigen Systemkorrekturen zu bewirken.
Die kommunale Ebene
Auch wenn die notwendige Rekommunalisierung noch aussteht, haben die Kommunen eine planerische Verantwortung für den Pflegebereich. Sehr wichtig wird deswegen die Unterstützung der Verwaltung für die von der Politik im Landkreis Hildesheim geplanten Pflegekonferenzen. Innovative dörfliche Betreuungsansätze aus dem europäischen Ausland sollen über die Verwaltung in den Konferenzen eingespeist und gute Pilotprogramme im Landkreis Hildesheim erprobt und bei Erfolg basisfinanziert verstetigt werden.
Wohnungsnot
Die Bundesebene
Obwohl der Mangel an bezahlbaren Wohnraum vor Beginn der jetzigen Legislaturperiode sehr sichtbar gewesen ist, können wir bisher wenig bis gar keine Anstrengungen zur Verbesserung der Situation erkennen. Zwar wurde konstatiert, dass „Bauen, Bauen, Bauen“ die einzige Lösung wäre. Leider hat die jetzige Regierung nicht viel mehr als diese Erkenntnisse geliefert.
Für die Jahre 2020 und 2021 stehen lediglich 2 Milliarden für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung. Dies ist nicht mal ansatzweise ausreichend, um spürbare Veränderungen auf dem knappen Wohnungsmarkt herbeizuführen.
Das Kinderbaugeld hat sich erwartungsgemäß als teuer aber wirkungslos gezeigt und angekündigte Subventionen für den Ausbau von Dachwohnungen verraten vor allem mangelnde Kenntnisse bezüglich Art und Ausmaß des Wohnungsmangels.
Die nächste Bundesregierung muss massiv in den sozialen Wohnungsmarkt investieren. Wir brauchen auch eine Stärkung der gemeinnützigen & genossenschaftlichen Baugesellschaften. Die bisherige Überbetonung des Eigenheimbereichs und das Setzen auf große dividendenorientierte Wohnungsbaukonzerne in den Ballungsgebieten setzen falsche Anreize und werden nicht zur Entspannung auf den Wohnungsmarkt führen können.
Kommunale Ebene
Im Gegensatz zur Bundesebene ist auf der kommunalen Ebene in der zu Ende gehenden Wahlperiode eine ernsthafte Beschäftigung mit der Wohnungsproblematik zu erkennen. Wir plädieren dafür, dies weiter zu stärken. Die Leerstandproblematik energisch anzugehen und alle rechtliche Mitteln auszuschöpfen, um Eigentümer zu einer sachgerechten Verwendung von Wohnraum zu motivieren, notfalls auch zu zwingen, muss konsequent verfolgt werden. Einen Anteil von 20 % Sozialwohnungen soll bei der Entwicklung von Baugebieten zur Norm werden und bei der Veräußerung von kommunalen Grundstücken sind Sicherungen einzubauen, damit Menschen mit niedrigem Einkommen gut wohnen können.
Flüchtlingselend
Die Bundesebene
Nach wie vor frieren, hungern und sterben Menschen an Europas Grenzen. Die gebetsmühlenartige Wiederholung, dass wir hier eine europäische Lösung brauchen, und deswegen nicht selbst beherzt handeln können, überzeugt nicht. Durch das Festhalten an das Dublin III Abkommen trägt Deutschland stark zur Aufrechterhaltung des Blockadesystems einiger Länder bei, um dies anschließend mit Krokodilsträhnen zu beweinen. Die brutalen Abwehrmaßnahmen an Europas Außengrenzen auf die zurzeit gesetzt wird, können niemals das Problem lösen. Eine radikale Veränderung der Beziehungen zu den Herkunftsländern der Flüchtlinge wird gewollt oder ungewollt kommen müssen. Kommt es gewollt, wird es jedoch gestaltbar werden. Zu dieser Gestaltung gehört auch eine gründliche Verbesserung der Zuwanderungs-möglichkeiten aus den betroffenen Ländern. Grundsätzlich muss die Zuwanderung wirtschaftlich als Chance gesehen und dies auch so kommuniziert werden. Der Fachkräftemangel wird sich in den kommenden Jahren eher verschärfen und ohne eine geregelte Zuwanderung zu einem wirtschaftlichen Abwärtstrend führen.
Die kommunale Ebene
Stadt und Landkreis Hildesheim haben einige Anstrengungen unternommen, um Flüchtlinge zu integrieren und den Weg in die Deutsche Gesellschaft zu ebnen. Auch nachdem die Zahlen der ankommenden Flüchtlinge deutlich zurückgegangen sind, laufen die Hilfen weiter. Bundesmittel haben hierbei geholfen. In manchen Jahren haben die Kommunen finanziell profitiert, weil mehr Bundesmittel geflossen sind als tatsächlich ausgezahlt wurden. Die Fortführung der Hilfen ist von großer Bedeutung.
Die Integration der Menschen, die es geschafft haben hier in Deutschland eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen, ist eine Generationsaufgabe. Behausung und Sprachkurse sind lediglich die Anfangsvoraussetzungen für eine gelingende Integration. Die Begleitung der Familien auf dem ganzen Weg durch die hiesigen Bildungs- und Qualifizierungssysteme bis sie hier tatsächlich angekommen sind, ist die einzige Möglichkeit, um die Fehler der Vergangenheit nicht zu wiederholen.
Naive Vorstellungen, dass es nach ein paar Jahren ohne größere Zahlen an ankommende Flüchtlinge nun „gut sein muss“, können zu einem Verlust an hart erworbenen Fachkompetenzen und zu einer Preisgabe des Erfolgs der bisher geleisteten Arbeit führen.
Sozialökologischer Wiederaufbau in Folge der Pandemie
Die Bundesebene
Die Corona-Pandemie hat den lebensbedrohlichen Klimawandel weitgehend aus dem öffentlichen Diskus verdrängt. Das Problem ist jedoch nicht verschwunden. Die nächste Bundesregierung wird hier mutig und entschlossen handeln müssen, bevor es zu spät ist. Der notwendige Wiederaufbau der Wirtschaft infolge der Pandemie muss als Chance zu nachhaltigem ökologischen Umbau begriffen werden.
Dies muss jedoch sozialgerecht erfolgen. Zurzeit wird bei der KIimapolitik die soziale Gerechtigkeit viel zu wenig beachtet. Der Erwerb von Elektroautos z. B. wird aus Steuergeldern subventioniert. Davon profitieren gut bis sehr gut verdienende Menschen. Entsprechende Subventionierung des öffentlichen Nahverkehrs von dem arme Menschen profitieren, erfolgt bisher nicht. Gerade im großflächigen Landkreis Hildesheim ist dies ein Dauerthema in den Beratungsstellen der Wohlfahrtspflege.
Ähnlich ist zu beobachten, dass arme Familien die Kosten einer Bahnfahrt kaum tragen können, während Flugbenzin aus Steuergeldern weiterhin subventioniert wird. Mobilität wird bisher gleichsam unökologisch und unsozial gestaltet. Hier müssen in kurzer Zeit tiefergreifende Veränderungen erfolgen.
Klimagerechte Maßnahmen bei dem Neubau oder der Sanierung von Wohnungen wurden bisher so gestaltet, dass Menschen mit niedrigem Einkommen stark benachteiligt wurden. Eine an die Situation des niedrigsten Einkommensdrittels angepasste Konzeptionierung der Klimasanierung muss als Mindestanforderung gelten.
Insgesamt ist der CO2-Fußabdruck von Menschen mit niedrigem Einkommen merklich geringer als der von Wohlhabenden. Diese Tatsache muss bei dem ökologischen Umbau berücksichtigt werden. Den Mehrverbrauch an gemeinsamen Ressourcen muss mehr kosten, den geringeren Verbrauch monetär belohnt werden.
Eng verbunden mit dem notwendigen ökologischen Wiederaufbau infolge der Pandemie ist die zu lange vernachlässigte Digitalisierung der Gesellschaft. Die Pandemie hat gezeigt, wie digital unterentwickelt der gesamte hiesige Bildungsbereich ist und wie sehr gerade einkommensschwache Kinder- und Jugendliche dadurch zusätzlich benachteiligt werden. Aber nicht nur im schulischen Bereich, sondern im gesamten Bereich der Digitalisierung klafft die Schere zwischen wohlhabenden und armen Menschen weiter auseinander. Die fehlerhafte Berechnungsgrundlage von SGB II-Leistungen und der daraus folgenden nachweislich zu gering berechneten Sätze tragen zur Zementierung der Benachteiligungen bei. Zukünftige Berechnungen, abgesehen von der Korrektur der nicht repräsentativen statistischen Grundlage für die Bemessung der Sozialleistungen, müssen auch noch eine adäquate Ausstattung für digitale Teilhabe enthalten.
Die kommunale Ebene
Die kommunale Ebene hat durchaus Möglichkeiten, gleichzeitig ökologisch und sozial zu handeln. Fahrradfreundlichkeit z. B. kommt sowohl einkommensschwachen als einkommensstarken Personen zu gute. Dieser Bereich ist hier in Hildesheim, gelinde gesagt, ausbaufähig. Das gleiche gilt für die Begrünung des städtischen Bereichs.
Die Menschen mit niedrigem Einkommen sind durch ihre Wohnsituation überdurchschnittlich mehr Verkehrslärm und Abgase ausgesetzt als Wohlhabende, obwohl sie unterdurchschnittlich an dem zustande kommen der Situation beteiligt sind. Ein solcher Missstand muss erkannt und als Faktor bei der städtischen Planung aufgenommen werden.
Die Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs, auch durch eine gewisse Subventionierung bedürftiger Menschen, muss als Baustein für den sozialökologischen Umbau in Hildesheim viel ernster genommen werden als bisher.
Stand: 09.02.2021
im Namen und Auftrag der Wohlfahrtspflege in der Region Hildesheim
Matthias Böning, Vorsitzender der KAG für die Jahre 2021 - 2022
Diakonisches Werk des ev.-luth. Kirchenkreisverbandes Hildesheim
Klosterstr. 6, 31134 Hildesheim
Telefon 05121 / 1675-0, Mail matthias.boening@evlka.de